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Arten der Mitgliedschaft

Mitglieder des Verbandes sind juristische oder natürliche Personen. Der Verband hat folgende Möglichkeiten der Mitgliedschaft:

a) Konservator-Restaurator SKR ® (gemäss Richtlinien der „European Confederation of Conservator-Restorers' Organisations", E.C.C.O.)
b) Mitarbeiter in Konservierung SKR
c) Ehrenmitglied
d) Mitglied in Ausbildung

Juristischen und natürlichen Personen steht die Mitgliedschaft in folgenden Mitgliedschaftskategorien offen:

e) Korrespondierendes Mitglied *

Aufnahmebedingungen

Für die einzelnen Mitgliedschaftskategorien gelten folgende Aufnahmebedingungen:

a) Konservator/in Restaurator/in SKR ® können Personen werden, die über einen vom SKR oder von der E.C.C.O. anerkannten Hochschulabschluss oder über eine gleichwertige Ausbildung in Konservierung-Restaurierung verfügen. (European Qualification Framework EQF Level 7)

b) Mitarbeiter:in in Konservierung SKR können Personen werden, die einen Abschluss „Bachelor of Arts in Conservation" einer vom „European Network for Conservation-Restoration Education" (ENCoRE), von E.C.C.O. bzw. deren Mitgliederverbände anerkannten Hochschule vorweisen können. (EQF Level 6)

c) Ehrenmitglieder können auf schriftlichen Antrag eines Mitgliedes mit Stimmrecht oder des Vorstandes von der Generalversammlung gewählt werden.

d) Mitglieder in Ausbildung können Personen werden, die sich in einer von ENCoRE, E.C.C.O. bzw. deren Mitgliederverbänden anerkannten Ausbildung an einer Hochschule oder in einem Praktikum als Vorbereitung dazu befinden. Wer nach Abschluss der anerkannten Ausbildung nicht die Aufnahme als Konservator:in-Restaurator:in SKR oder als Mitarbeiter:in in Konservierung SKR beantragt und als solcher aufgenommen wird, verliert die Mitgliedschaft.

e) Korrespondierende Mitglieder können werden:
1. Wer hauptberuflich im Ausland als Konservator:in-Restaurator:in tätig ist und den Kriterien für den Konservator-Restaurator SKR entspricht.
2. Wer durch seine berufliche Tätigkeit zur Förderung der Vereinsziele beitragen kann und am Kontakt mit dem Verein interessiert ist.
Wer als Konservator:in-Restaurator:in in der Schweiz tätig ist, kann nicht korrespondierendes Mitglied werden.

Die Generalversammlung kann in Ausnahmefällen und auf Antrag des Vorstandes Ausnahmen von den Aufnahmebedingungen gewähren, sofern der Antragssteller herausragende fachliche Qualifikationen nachweisen kann.
Es besteht kein Anspruch auf Mitgliedschaft.

Aufnahmeverfahren

Über die Aufnahme von Mitgliedern sowie den Wechsel eines Mitgliedes von der einen Mitgliedschaftskategorie in die andere entscheidet der Vorstand.
Über die Aufnahme von Mitgliedern unter Anwendung der Ausnahmeklausel gemäss Art. 5 Abs. 2 entscheidet die Generalversammlung auf Antrag des Vorstandes. Dies gilt analog auch für den Wechsel von der einen Mitgliedschaftskategorie in die andere.

 

* Institutionen, welche korrespondierende Mitglieder des SKRs sind, können jeweils eine Person zum Preis für SKR Mitglieder  an Veranstaltungen teilnehmen lassen. Für weitere Teilnehmer  der Institution gelten  die Konditionen für Nichtmitglieder.