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Mitglied werden

Wer Mitglied beim SKR werden möchte, schickt das entsprechende Beitrittsformular samt der nötigen Unterlagen per Post oder E-Mail, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, an die Geschäftsstelle.

Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand. Über die Aufnahme von Mitgliedern unter Anwendung der Ausnahmeklausel von Art. 5 Abs. 2 entscheidet die Generalversammlung auf Antrag des Vorstandes.

Die Bedingungen je nach Art der Mitgliedschaft sowie die Rechte und Verpflichtungen in diesem Zusammenhang sind in den Statuten beschrieben sowie im Reglement des SKR.

Die Höhe der Mitgliederbeiträge nach Kategorien finden Sie hier

Hier finden Sie eine Selbstevaluation für Bewerber nach Ausnahmeregelung und Minimalanforderungen an Bewerber nach Ausnahmeregelung gemäss E.C.C.O. „Competences"

Antrag auf Mitgliedschaft oder Statusumwandlung

pdfKonservator:in-Restaurator:in SKR / Mitarbeiter:in in Konservierung SKR

pdfMitglied in Ausbildung

pdfKorrespondierendes Mitglied / Gönnermitglied