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SKR News

Zulassung Stickstoff 01.01.2025-01.08.2034

Liebe SKR Mitglieder,

zum Jahresende können wir Euch die erfreuliche Nachricht überbringen, dass der Vorgang der Stickstoffzulassung für die Schweiz abgeschlossen ist. Der Verband für Konservierung und Restaurierung SKR hat verdankenswerterweise die Gebühr von 500.00 Franken übernommen. Die Stiftung Preussischen Kulturbesitz (SPK) als Inhaberin der Zulassung konnte die maximale Zulassungsfrist zur Verwendung von in situ generierten Stickstoffs zum Zwecke der Schädlingsbekämpfung im Kulturgüterbereich bis zum 1. August 2034 erwirken.

Diese Frist gilt somit auch für die Zulassung in der Schweiz.

Für die Zeit ab dem 01. August 2034 muss über eine Verlängerung der Zulassung verhandelt werden.

Delegierte: Gaby Petrak

12. Dezember 2024

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